Schritte zur Psychotherapie in meiner Privatpraxis

Kostenübernahmeverfahren (für gesetzlich Versicherte) in meiner Privatpraxis

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen freien Therapieplatz bei einer Kassentherapeutin oder einem Kassentherapeuten finden, kann eine Behandlung in meiner Privatpraxis über das sogenannte Kostenübernahmeverfahren stattfinden.

Ablauf:

  • Zunächst klären wir, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist.
    Wir besprechen den Ablauf des Kostenübernahmeverfahrens und die notwendigen Formulare.

  • Anschließend stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Nach der Genehmigung kann die eigentliche Psychotherapie beginnen. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen Rechnung von mir. Nachdem Sie diese beglichen haben, reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten die Gebühren zurück.

Der Ablauf für das Kostenübernahmeverfahren sieht so aus:

1) Sie lassen sich von ihrem Hausarzt, Psychiater oder Neurologen das Formular “Ärztliche Dringlichkeits-/ Notwendigkeitsbescheinigung” für eine Psychotherapie und eine Überweisung für die Therapie ausstellen.

2) Sie lassen sich über die Telefonnummer 116 117 einen Termin bei einem kassenärztlichen Psychotherapeuten für ein Erstgespräch geben. Wenn Sie diesen Termin wahrgenommen haben und auch bei hier kein zeitnaher Therapieplatz angeboten werden kann, erhalten Sie von dem Therapeuten eine erste Diagnose und das Formular PTV 11 .

3) Sie rufen 5-8 Psychotherapeuten an und fragen, ob innerhalb von 3 Monaten ein Therapieplatz frei werden würde. Dokumentieren sie diese 5-8 “vergebliche Suche/Ablehnungen” in dem entsprechenden Formular.

4) Sie erhalten die Bestätigung meiner Privatpraxis über einen zeitnahen Therapieplatz und schicken einen „Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V“ an Ihre Krankenkasse.

Die therapeutischen Sitzungen werden vom Psychotherapeuten wie bei Privatpatienten abgerechnet. Der Patient reicht die Rechnung dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein.

Wichtig: Die Krankenkasse muss dem Kostenerstattungsverfahren schriftlich und vor Therapiebeginn zustimmen, sonst erfolgt keine Erstattung.

Nutzen Sie gerne die Vorlagen im Downloadbereich für alle Infos zum Kostenübernahmeverfahren für Gesetzlich Versicherte und rund um den Therapiestart 2026 in meiner Privatpraxis.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Versicherten innerhalb eines zumutbaren Zeitraums (bei Erwachsenen max. 3 Monate) einen Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung anbieten.

Wenn keine Therapieplätze in diesem Zeitraum verfügbar sind, haben Patienten gemäß § 13 Abs. 3 SGB V Anspruch auf Kostenerstattung. Das bedeutet, sie können eine Therapie bei einer approbierten Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten in einer Privatpraxis wahrnehmen und die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse beantragen.

Das Gericht hat entschieden, dass es nicht die Aufgabe der Patienten ist, sich eigenständig einen Therapieplatz zu suchen. Die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind hierfür verantwortlich.

Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Psychotherapeut im Facharztregister als fachkundige/r Psychotherapeut/in eingetragen ist und Richtlinienverfahren wie Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie anbietet.

Hier geht`s zu Anfrage auf einen Therapieplatz 2026 in meiner Privatpraxis.

Ich begleite Sie gerne durch die Schritte der Beantragung. Sprechen Sie mich gerne an!

therapiestart-2026

Sie haben ein Recht auf einen Therapieplatz im Zeitrahmen von drei Monaten